Schuld ist nicht immer der Mieter!Meistens findet man die Ursachen für den auftretenden Schimmel recht einfach. Risse im Mauerwerk oder auch wenn der Schimmel direkt oben an der Decke, also unter dem Dach auftritt, dann sind das bauliche Mängel und für diese kann der Mieter ja nichts. Dann ist der Vermieter in der Pflicht, diese Mängel zu beheben.
Übrigens ist es so, dass der Vermieter nachweisen muss, dass der bauliche Zustand nicht schuld am Schimmel sein kann, nicht anders herum. Erst wenn klar ist, dass alles dicht ist und auch beim Einzug kein Schimmel vorhanden war, dann muss der Mieter beweisen, dass er nicht schuld sein kann. Daher niemals gleich die Schuld auf sich nehmen, bzw. sich diese nicht einreden lassen, was Vermieter ja oft versuchen.