Der Anwalt ist der vertragliche oder gesetzliche Vertreter in Rechtsangelegenheiten, insbesondere von Privatpersonen, Unternehmen oder Institutionen gegenüber dem Staat, Behörden, Gerichten oder Unternehmen. Eine andere Bezeichnung für einen Anwalt ist Advokat.
Anwaltsähnliche Berufe sind bereits im antiken Griechenland bekannt. Die Prozessparteien hatten grundsätzlich ihre Sache vor Gericht selbst zu vertreten. Sie konnten sich eines „Fürsprechs“ oder Synegors (altgriechisch συνήγορος synēgoros) zur Unterstützung bedienen (ehrenamtliche Tätigkeit). Professionelle (kostenpflichtige) Hilfe wurde durch Logographen bereitgestellt, die Plädoyers verfassten. Die juristischen Berufe wurden unter anderem an den Rhetorikschulen ausgebildet.Dieses System wurde auch im Römischen Reich teilweise übernommen.