Zollverwaltung, häufig auch der Zoll (französisch douane), ist eine umfassende Bezeichnung für eine oder mehrere (zumeist nationale) Behörden, die im Rahmen des Zollrechts ihre primären Aufgaben aus der Erhebung von Zoll- und Steuerabgaben sowie der Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs beziehen. Eine Zollverwaltung ist im Zollgebiet des jeweiligen Staates die für die Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften ermächtigte zuständige Behörde.
Das Portfolio dieser Zuständigkeiten kann von Land zu Land sehr verschieden sein und reicht meist von den klassischen Aufgaben wie Abgabenerhebung und Schmuggelbekämpfung weiter bis zur Bekämpfung von Schwarzarbeit, Schutz von Bergbaurechten in der Nordsee usw.Meist – aber nicht immer – sind die Zollverwaltungen der jeweiligen Finanzverwaltung angegliedert oder sind selbst Finanzbehörden (z. B. in Deutschland und den meisten EU-Staaten); in einigen Fällen steht allerdings der Sicherheitsaspekt im Vordergrund, etwa zur Terrorbekämpfung (USA, Kanada usw.).