Ein Fernfahrer für schwere Lastkraftwagen benötigt eine besondere Fahrerlaubnis und, wenn er kennzeichnungspflichtige Transporte mit gefährlichen Stoffen durchführt, auch eine ADR-Bescheinigung. Er muss ferner eine Fahrerkarte mit sich führen, auf der mittels eines Kontrollgerätes (digitaler Tachograph) Geschwindigkeiten, Lenkzeiten und andere Daten erfasst werden. Der Fahrer muss die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten einhalten. Polizei, Gewerbeaufsicht oder in Deutschland das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) kontrollieren in den Unternehmen oder unterwegs auf den Straßen die Aufzeichnungen und den
Europaweit können die großen Lkw, Sattel- und Gliederzüge, die hauptsächlich von Fernfahrern gefahren werden, bis zu 16,5 m, Gliederzüge sogar bis zu 18,75 m lang sein. In Belgien, den Niederlanden, Schweden, Dänemark und Finnland ist sogar eine maximale Länge von 26,50 m erlaubt.