Schimmel im Bad? So wirst du ihn schnell wieder los

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Wer ist schuld?Das ist immer die Streitfrage Nummer 1. Wer genau hat denn nun Schuld an der Schimmelbildung in einer Mietwohnung? Das wichtigste ist schon mal, dass man sich VOR dem Einzug alle Räume gründlich ansieht. Die Wände sollten frei von Tapeten oder anderen Belägen sein, denn dahinter verbergen sich oft wahre Schimmelnester! Darauf schon mal bestehen, dass die Wände frei sind, damit man diese genau betrachten kann. Außer, es handelt sich um einen Neubau oder es wurde alles renoviert.
Später dann, nach dem Einzug sollte man alles unternehmen, damit sich kein Schimmel bilden kann. Wie das geht, haben wir bereits ausgeführt. Gründlich lüften, die Wände trocken halten, keine feuchten Textilien aufgehängt im Bad lassen. Wenn sich doch Schimmel bilden sollte, dann muss natürlich der Vermieter ran und darf sich da auch nicht herausreden. Es kommt immer wieder vor, dass Schimmel schon vorher vorhanden war und dann nur grob entfernt wurde.
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Schuld ist nicht immer der Mieter!Meistens findet man die Ursachen für den auftretenden Schimmel recht einfach. Risse im Mauerwerk oder auch wenn der Schimmel direkt oben an der Decke, also unter dem Dach auftritt, dann sind das bauliche Mängel und für diese kann der Mieter ja nichts. Dann ist der Vermieter in der Pflicht, diese Mängel zu beheben.
Übrigens ist es so, dass der Vermieter nachweisen muss, dass der bauliche Zustand nicht schuld am Schimmel sein kann, nicht anders herum. Erst wenn klar ist, dass alles dicht ist und auch beim Einzug kein Schimmel vorhanden war, dann muss der Mieter beweisen, dass er nicht schuld sein kann. Daher niemals gleich die Schuld auf sich nehmen, bzw. sich diese nicht einreden lassen, was Vermieter ja oft versuchen.
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Erst mal den Vermieter kontaktierenWenn nicht klar ist, woher der Schimmel stammt, sollte man daher immer erst den Vermieter kontaktieren. Denn, wenn man den Schimmel eigenmächtig entfernt, kann nur so schwer noch festgestellt werden, woher er eigentlich kam. Ruhig dort melden und ihn oder sie um einen Besuch bitten. So kann man gemeinsam nach der Ursache sehen und eben auch bauliche Mängel aufspüren.
Das liegt ja auch im Interesse des Vermieters, das er Mängel schnell erkennen und gegebenenfalls beheben kann. Erst wenn klar ist, wer jetzt genau schuld hat oder was genau, sollte mit der Entfernung des Schimmels begonnen werden. Vor allem kann so auch die ganze Wohnung untersucht werden, denn oft verstecken sich noch Schimmelherde hinter Möbeln und Tapeten..

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