Partnerschaft!!!

Partnerschaft bezeichnet unter anderem eine gleichzeitig sexuelle und soziale Gemeinschaft zwischen zwei Menschen (Zweierbeziehung). Als Oberbegriff bezeichnet Partnerschaft seit den 1970er-Jahren alle auf Dauer angelegten sexuellen Beziehungen, ohne Ansehen der Rechtsform der Beziehung und ohne Ansehen der sexuellen Orientierung oder der Haushalts- und Wohnverhältnisse der Beteiligten. Der Begriff „Partnerschaft“ kann also umfassen:
• Ehen, eingetragene Partnerschaften, eheähnliche Gemeinschaften („wilde Ehen“) und feste Liebesbeziehungen• gleichgeschlechtliche und gemischtgeschlechtliche Gemeinschaften• Lebensgemeinschaften, Beziehungen von Paaren ohne gemeinsamen Haushalt, Fernbeziehungen
Partnerschaft bezeichnet unter anderem eine gleichzeitig sexuelle und soziale Gemeinschaft zwischen zwei Menschen (Zweierbeziehung). Als Oberbegriff bezeichnet Partnerschaft seit den 1970er-Jahren alle auf Dauer angelegten sexuellen Beziehungen, ohne Ansehen der Rechtsform der Beziehung und ohne Ansehen der sexuellen Orientierung oder der Haushalts- und Wohnverhältnisse der Beteiligten. Der Begriff „Partnerschaft“ kann also umfassen:
• Ehen, eingetragene Partnerschaften, eheähnliche Gemeinschaften („wilde Ehen“) und feste Liebesbeziehungen• gleichgeschlechtliche und gemischtgeschlechtliche Gemeinschaften• Lebensgemeinschaften, Beziehungen von Paaren ohne gemeinsamen Haushalt, Fernbeziehungen
Partnerschaft bezeichnet unter anderem eine gleichzeitig sexuelle und soziale Gemeinschaft zwischen zwei Menschen (Zweierbeziehung). Als Oberbegriff bezeichnet Partnerschaft seit den 1970er-Jahren alle auf Dauer angelegten sexuellen Beziehungen, ohne Ansehen der Rechtsform der Beziehung und ohne Ansehen der sexuellen Orientierung oder der Haushalts- und Wohnverhältnisse der Beteiligten. Der Begriff „Partnerschaft“ kann also umfassen:
• Ehen, eingetragene Partnerschaften, eheähnliche Gemeinschaften („wilde Ehen“) und feste Liebesbeziehungen• gleichgeschlechtliche und gemischtgeschlechtliche Gemeinschaften• Lebensgemeinschaften, Beziehungen von Paaren ohne gemeinsamen Haushalt, Fernbeziehungen
Partnerschaft bezeichnet unter anderem eine gleichzeitig sexuelle und soziale Gemeinschaft zwischen zwei Menschen (Zweierbeziehung). Als Oberbegriff bezeichnet Partnerschaft seit den 1970er-Jahren alle auf Dauer angelegten sexuellen Beziehungen, ohne Ansehen der Rechtsform der Beziehung und ohne Ansehen der sexuellen Orientierung oder der Haushalts- und Wohnverhältnisse der Beteiligten. Der Begriff „Partnerschaft“ kann also umfassen:
• Ehen, eingetragene Partnerschaften, eheähnliche Gemeinschaften („wilde Ehen“) und feste Liebesbeziehungen• gleichgeschlechtliche und gemischtgeschlechtliche Gemeinschaften• Lebensgemeinschaften, Beziehungen von Paaren ohne gemeinsamen Haushalt, Fernbeziehungen
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