Die Person ihrerseits ist ein Enkelkind dieser Großeltern, zwischen ihnen liegt ein Abstand von 2 Generationen (kenntlich gemacht durch die Vorsilbe Groß-). Rechtlich gesehen sind Großeltern Verwandte zweiten Grades (zwei „vermittelnde Geburten“).[1] Sobald eine Person eigene Kinder und Kindeskinder (Enkel) hat, ist sie selber ein Großelternteil. Die Großeltern werden in vater- und in mutterseitig unterschieden (patrilaterale und matrilaterale Verwandtschaft).
Alle Großeltern, Eltern, Kinder und Enkel einer Person sind in direkter, „gerader Linie“ miteinander verwandt, weil die einen von den anderen biologisch abstammen (Blutsverwandtschaft), oder weil sie rechtlich anerkannt wurden (Adoption, Vaterschaftsanerkennung, Geburt nach fremder Eizellspende). Neben den genetisch verwandten Großeltern gibt es auch Stiefgroßeltern und soziale Großeltern, beispielsweise die Pflegeeltern eines Elternteils, oder ein in Freundeskreis oder Nachbarschaft selbst ausgesuchter Nenn-Opa oder eine Nenn-Oma (Wahlverwandtschaft), oder eine berufliche „Leihoma“ als Betreuerin (siehe unten zur sozialen Großelternschaft).