Ein Kollege (lateinisch collega „Amtsgenosse“, „Standesgenosse“; daher veraltet auch „Kollega“) ist im deutschen Sprachgebrauch die Bezeichnung, die sich Mitarbeiter desselben Unternehmens oder derselben Institution untereinander geben.Die ursprüngliche Verwendung des Begriffs lässt sich in die Epoche der römischen Republik zurückverfolgen, in der eine verbindliche Doppelbesetzung (Kollegialität) von Oberämtern (lateinisch magistratus) zur Verhinderung von Machtkonzentration und zur gegenseitigen Kontrolle vorgesehen war. Das ist noch heute im Kollegialorgan wiederzuerkennen.
Früher wurde das Wort fast ausschließlich im Hochschulwesen verwendet – einerseits zwischen Hochschullehrern, andererseits auch gegenüber und zwischen Studenten. Es kommt vom „Collegium“, dem gemeinschaftlichen Aufbau einer Körperschaft. Die Teilhabe am Lehrkörper (Kollegium oder Kolleg) einer Hochschule oder eines Teiles von ihr wurde als Kollegiat bezeichnet.