Eshebruch

Als Ehebruch wird allgemein der vorsätzliche sexuelle Verkehr eines Ehepartners mit einer dritten Person bezeichnet, der nicht einvernehmlich zwischen den Ehepartnern abgestimmt ist. In der Rechtssprache wird Ehebruch heute nur in rechtlichen Zusammenhängen verwendet im Sinne eines Vertragsbruchs, während in der Sozialpsychologie die Bezeichnungen Seitensprung oder Fremdgehen üblich sind. In vielen Ländern ist der Sachverhalt eines Ehebruchs nicht (mehr) strafbar.
Vor allem in Gesellschaften mit vaterrechtlichen Gesellschaftsordnungen wird der Ehebruch einer Ehefrau streng bestraft. In mutterrechtlichen Gesellschaften gilt der Ehebruch meist als geringes Delikt, weil der biologischen Vaterschaft nur wenig soziale Bedeutung beigemessen wird. In derselben Gesellschaft können unterschiedliche, teilweise sogar sich gegenseitig ausschließende Konzepte des Ehebruchs vorkommen.Trotz mitunter sehr schwerer Strafen kommen Seitensprünge in allen von Anthropologen untersuchten Gesellschaften vor.
Als Ehebruch wird allgemein der vorsätzliche sexuelle Verkehr eines Ehepartners mit einer dritten Person bezeichnet, der nicht einvernehmlich zwischen den Ehepartnern abgestimmt ist. In der Rechtssprache wird Ehebruch heute nur in rechtlichen Zusammenhängen verwendet im Sinne eines Vertragsbruchs, während in der Sozialpsychologie die Bezeichnungen Seitensprung oder Fremdgehen üblich sind. In vielen Ländern ist der Sachverhalt eines Ehebruchs nicht (mehr) strafbar.
Vor allem in Gesellschaften mit vaterrechtlichen Gesellschaftsordnungen wird der Ehebruch einer Ehefrau streng bestraft. In mutterrechtlichen Gesellschaften gilt der Ehebruch meist als geringes Delikt, weil der biologischen Vaterschaft nur wenig soziale Bedeutung beigemessen wird. In derselben Gesellschaft können unterschiedliche, teilweise sogar sich gegenseitig ausschließende Konzepte des Ehebruchs vorkommen.Trotz mitunter sehr schwerer Strafen kommen Seitensprünge in allen von Anthropologen untersuchten Gesellschaften vor.
Als Ehebruch wird allgemein der vorsätzliche sexuelle Verkehr eines Ehepartners mit einer dritten Person bezeichnet, der nicht einvernehmlich zwischen den Ehepartnern abgestimmt ist. In der Rechtssprache wird Ehebruch heute nur in rechtlichen Zusammenhängen verwendet im Sinne eines Vertragsbruchs, während in der Sozialpsychologie die Bezeichnungen Seitensprung oder Fremdgehen üblich sind. In vielen Ländern ist der Sachverhalt eines Ehebruchs nicht (mehr) strafbar.
Vor allem in Gesellschaften mit vaterrechtlichen Gesellschaftsordnungen wird der Ehebruch einer Ehefrau streng bestraft. In mutterrechtlichen Gesellschaften gilt der Ehebruch meist als geringes Delikt, weil der biologischen Vaterschaft nur wenig soziale Bedeutung beigemessen wird. In derselben Gesellschaft können unterschiedliche, teilweise sogar sich gegenseitig ausschließende Konzepte des Ehebruchs vorkommen.Trotz mitunter sehr schwerer Strafen kommen Seitensprünge in allen von Anthropologen untersuchten Gesellschaften vor.
Als Ehebruch wird allgemein der vorsätzliche sexuelle Verkehr eines Ehepartners mit einer dritten Person bezeichnet, der nicht einvernehmlich zwischen den Ehepartnern abgestimmt ist. In der Rechtssprache wird Ehebruch heute nur in rechtlichen Zusammenhängen verwendet im Sinne eines Vertragsbruchs, während in der Sozialpsychologie die Bezeichnungen Seitensprung oder Fremdgehen üblich sind. In vielen Ländern ist der Sachverhalt eines Ehebruchs nicht (mehr) strafbar.
Vor allem in Gesellschaften mit vaterrechtlichen Gesellschaftsordnungen wird der Ehebruch einer Ehefrau streng bestraft. In mutterrechtlichen Gesellschaften gilt der Ehebruch meist als geringes Delikt, weil der biologischen Vaterschaft nur wenig soziale Bedeutung beigemessen wird. In derselben Gesellschaft können unterschiedliche, teilweise sogar sich gegenseitig ausschließende Konzepte des Ehebruchs vorkommen.Trotz mitunter sehr schwerer Strafen kommen Seitensprünge in allen von Anthropologen untersuchten Gesellschaften vor.
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