Eltern haben oft den Wunsch, ihrem Kind einen einzigartigen Namen zu geben, da es für sie etwas Besonderes und Einzigartiges ist. In Deutschland stoßen sie dabei jedoch auf strenge Vorgaben und Regelungen der Standesämter. Namen, die nicht im offiziellen Namensregister eingetragen sind, müssen zuerst genehmigt werden. Dieser Prozess dient dem Schutz des Kindes, um sicherzustellen, dass der gewählte Name nicht lächerlich wirkt oder dem Kind im Laufe seines Lebens Schwierigkeiten bereitet.


Zusätzlich ist es erforderlich, dass Namen, die das Geschlecht des Kindes nicht eindeutig erkennen lassen, durch einen zweiten Vornamen ergänzt werden, der Klarheit schafft. Darüber hinaus sind Markennamen und Adelstitel wie Lord oder Lady in Deutschland bisher nicht zulässig und werden von den Standesämtern kritisch geprüft.


Wir zeigen euch auf den nachfolgenden Seiten, welche Namen unter anderem in Deutschland nicht zugelassen werden: