Aus dem Begriff Mitarbeiter ist ableitbar, dass er mit anderen, also weiteren Arbeitnehmern zusammen tätig ist. Durch den Wandel in vielen Bereichen der Wirtschaft verliert die Differenzierung zwischen Angestellten und Arbeitern zunehmend an Bedeutung, so dass der Begriff des Mitarbeiters als neutraler Sammelbegriff für Angestellte und Arbeiter, für freie Mitarbeiter zur Differenzierung gegenüber Angestellten, aber auch für ehrenamtlich Tätige avanciert ist.
Mit der Hochschulreform wurde für alle Angehörigen des akademischen Mittelbaus der Oberbegriff „Akademischer Mitarbeiter“ eingeführt. Bei Bundesjustizbehörden oder im Parlament gibt es den Wissenschaftlichen Mitarbeiter.Der Sammelbegriff Mitarbeiter hat sich derart verfestigt, dass er in Komposita wie Mitarbeiterbefragung, Mitarbeiterbeteiligung, Mitarbeiterbewertung, Mitarbeitergespräch oder Mitarbeiterüberwachung verwendet wird.