Name 4: Zecke


Die deutschen Standesämter legen großen Wert darauf, dass die Namensgebung für Kinder bestimmten Regeln und ethischen Standards entspricht. Aus diesem Grund wird es als unangemessen erachtet, einem Kind den Namen eines unbeliebten Blutsaugers zu geben. Diese Vorsichtsmaßnahme soll das Kindeswohl schützen und verhindern, dass der Name zu Hänseleien oder sozialer Ausgrenzung führt.

Da die Wahl eines Namens eine bedeutende Entscheidung für Eltern darstellt und das Leben des Kindes stark beeinflussen kann, sind die Behörden in Deutschland dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die gewählten Namen das Wohl des Kindes nicht beeinträchtigen. Dabei achten sie darauf, dass die Namen im Einklang mit gesellschaftlichen Normen und Werten stehen, weshalb unpassende oder problematische Namen, wie etwa die eines „Blutsaugers“, ausgeschlossen werden.