Fachpraktiker bzw. Werker werden in Deutschland Auszubildende genannt, die den theoretischen Anforderungen einer gängigen Berufsausbildung aufgrund einer Behinderung nicht gewachsen sind, so dass fachpraktische Inhalte der Ausbildung stärker gewichtet werden, während die Fachtheorie reduziert wird.Die Ausbildungsform entstand als Reaktion auf das 2006 verabschiedete und seit dem 26. März 2009 für die Bundesrepublik Deutschland verbindliche Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen.
Dieses gebietet die Umsetzung des Rechts auf Teilhabe von Menschen mit Behinderung auch im Bereich der Berufsausbildung. Seit der Reform des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (§ 19 Abs. 1) zählen nicht nur Menschen mit einer Behinderung im Sinne des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, sondern auch „Lernbehinderte“ zu dem Personenkreis, deren Teilhabe am Berufsleben (Formulierung des Art. 27 der UN-Konvention) gefördert werden muss.