Witz: Ja gibt es denn sowas?

Investmentbanken dienen der Unterstützung des Handels an Finanzmärkten durch Investmentgeschäfte. Sie entstanden ursprünglich im US-Trennbankensystem als Gegenstück zu den Geschäftsbanken (englisch commercial banks), denen das Aufnehmen von Kundeneinlagen gestattet war, die aber einer schärferen Aufsicht unterlagen.
Im Zuge der US-Bankenkrise 2008 haben die verbliebenen großen Investmentbanken im September 2008 jedoch auf ihren rechtlichen Sonderstatus verzichtet. In Staaten mit einem Universalbanken­system, wie Deutschland, gibt es meist keinen gesonderten Status für das Investmentbankgeschäft. Eine Ausnahme hiervon bildet das in allen EU-Mitgliedstaaten geltende Kapitalanlagegesetzbuch mit Spezialregelungen für das Investmentgeschäft.
Investmentbanken dienen der Unterstützung des Handels an Finanzmärkten durch Investmentgeschäfte. Sie entstanden ursprünglich im US-Trennbankensystem als Gegenstück zu den Geschäftsbanken (englisch commercial banks), denen das Aufnehmen von Kundeneinlagen gestattet war, die aber einer schärferen Aufsicht unterlagen.
Im Zuge der US-Bankenkrise 2008 haben die verbliebenen großen Investmentbanken im September 2008 jedoch auf ihren rechtlichen Sonderstatus verzichtet. In Staaten mit einem Universalbanken­system, wie Deutschland, gibt es meist keinen gesonderten Status für das Investmentbankgeschäft. Eine Ausnahme hiervon bildet das in allen EU-Mitgliedstaaten geltende Kapitalanlagegesetzbuch mit Spezialregelungen für das Investmentgeschäft.
Investmentbanken dienen der Unterstützung des Handels an Finanzmärkten durch Investmentgeschäfte. Sie entstanden ursprünglich im US-Trennbankensystem als Gegenstück zu den Geschäftsbanken (englisch commercial banks), denen das Aufnehmen von Kundeneinlagen gestattet war, die aber einer schärferen Aufsicht unterlagen.
Im Zuge der US-Bankenkrise 2008 haben die verbliebenen großen Investmentbanken im September 2008 jedoch auf ihren rechtlichen Sonderstatus verzichtet. In Staaten mit einem Universalbanken­system, wie Deutschland, gibt es meist keinen gesonderten Status für das Investmentbankgeschäft. Eine Ausnahme hiervon bildet das in allen EU-Mitgliedstaaten geltende Kapitalanlagegesetzbuch mit Spezialregelungen für das Investmentgeschäft.
Investmentbanken dienen der Unterstützung des Handels an Finanzmärkten durch Investmentgeschäfte. Sie entstanden ursprünglich im US-Trennbankensystem als Gegenstück zu den Geschäftsbanken (englisch commercial banks), denen das Aufnehmen von Kundeneinlagen gestattet war, die aber einer schärferen Aufsicht unterlagen.
Im Zuge der US-Bankenkrise 2008 haben die verbliebenen großen Investmentbanken im September 2008 jedoch auf ihren rechtlichen Sonderstatus verzichtet. In Staaten mit einem Universalbanken­system, wie Deutschland, gibt es meist keinen gesonderten Status für das Investmentbankgeschäft. Eine Ausnahme hiervon bildet das in allen EU-Mitgliedstaaten geltende Kapitalanlagegesetzbuch mit Spezialregelungen für das Investmentgeschäft.

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