Witz: Ja gibt es denn sowas?
Alex am 28. July 2021
Investmentbanken dienen der Unterstützung des Handels an Finanzmärkten durch Investmentgeschäfte. Sie entstanden ursprünglich im US-Trennbankensystem als Gegenstück zu den Geschäftsbanken (englisch commercial banks), denen das Aufnehmen von Kundeneinlagen gestattet war, die aber einer schärferen Aufsicht unterlagen.
Im Zuge der US-Bankenkrise 2008 haben die verbliebenen großen Investmentbanken im September 2008 jedoch auf ihren rechtlichen Sonderstatus verzichtet. In Staaten mit einem Universalbankensystem, wie Deutschland, gibt es meist keinen gesonderten Status für das Investmentbankgeschäft. Eine Ausnahme hiervon bildet das in allen EU-Mitgliedstaaten geltende Kapitalanlagegesetzbuch mit Spezialregelungen für das Investmentgeschäft.
Investmentbanken dienen der Unterstützung des Handels an Finanzmärkten durch Investmentgeschäfte. Sie entstanden ursprünglich im US-Trennbankensystem als Gegenstück zu den Geschäftsbanken (englisch commercial banks), denen das Aufnehmen von Kundeneinlagen gestattet war, die aber einer schärferen Aufsicht unterlagen.
Im Zuge der US-Bankenkrise 2008 haben die verbliebenen großen Investmentbanken im September 2008 jedoch auf ihren rechtlichen Sonderstatus verzichtet. In Staaten mit einem Universalbankensystem, wie Deutschland, gibt es meist keinen gesonderten Status für das Investmentbankgeschäft. Eine Ausnahme hiervon bildet das in allen EU-Mitgliedstaaten geltende Kapitalanlagegesetzbuch mit Spezialregelungen für das Investmentgeschäft.
Investmentbanken dienen der Unterstützung des Handels an Finanzmärkten durch Investmentgeschäfte. Sie entstanden ursprünglich im US-Trennbankensystem als Gegenstück zu den Geschäftsbanken (englisch commercial banks), denen das Aufnehmen von Kundeneinlagen gestattet war, die aber einer schärferen Aufsicht unterlagen.
Im Zuge der US-Bankenkrise 2008 haben die verbliebenen großen Investmentbanken im September 2008 jedoch auf ihren rechtlichen Sonderstatus verzichtet. In Staaten mit einem Universalbankensystem, wie Deutschland, gibt es meist keinen gesonderten Status für das Investmentbankgeschäft. Eine Ausnahme hiervon bildet das in allen EU-Mitgliedstaaten geltende Kapitalanlagegesetzbuch mit Spezialregelungen für das Investmentgeschäft.
Investmentbanken dienen der Unterstützung des Handels an Finanzmärkten durch Investmentgeschäfte. Sie entstanden ursprünglich im US-Trennbankensystem als Gegenstück zu den Geschäftsbanken (englisch commercial banks), denen das Aufnehmen von Kundeneinlagen gestattet war, die aber einer schärferen Aufsicht unterlagen.
Im Zuge der US-Bankenkrise 2008 haben die verbliebenen großen Investmentbanken im September 2008 jedoch auf ihren rechtlichen Sonderstatus verzichtet. In Staaten mit einem Universalbankensystem, wie Deutschland, gibt es meist keinen gesonderten Status für das Investmentbankgeschäft. Eine Ausnahme hiervon bildet das in allen EU-Mitgliedstaaten geltende Kapitalanlagegesetzbuch mit Spezialregelungen für das Investmentgeschäft.