Witz: Ein Bayer vor Gericht

Der deutsche Begriff Gericht hat in historischer Linguistik nachgewiesene Wurzeln in mehreren frühen Sprachstufen. Gericht (von althochdeutsch girihti ‚Urteil, Gericht, Satzung, Regel‘) hat Ableitungen zu ahd. rëht ‚recht, Recht‘, die schon früh mit ahd. rihten ‚recht, gerade machen; in Ordnung bringen; herrschen; Recht sprechen‘ verbunden wurden.
Die Begriffe garaíhtei (gotisch für ‘Gerechtigkeit’) und ga-rihtia (germanisch) für Recht und Gerechtigkeit in kollektivem Sinn.[1] Die Lexikalisierung des Begriffes erschwert eine genauere Ableitungsbestimmung.
Der deutsche Begriff Gericht hat in historischer Linguistik nachgewiesene Wurzeln in mehreren frühen Sprachstufen. Gericht (von althochdeutsch girihti ‚Urteil, Gericht, Satzung, Regel‘) hat Ableitungen zu ahd. rëht ‚recht, Recht‘, die schon früh mit ahd. rihten ‚recht, gerade machen; in Ordnung bringen; herrschen; Recht sprechen‘ verbunden wurden.
Die Begriffe garaíhtei (gotisch für ‘Gerechtigkeit’) und ga-rihtia (germanisch) für Recht und Gerechtigkeit in kollektivem Sinn.[1] Die Lexikalisierung des Begriffes erschwert eine genauere Ableitungsbestimmung.

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