Der Begriff Fernfahrer stammt aus einer Zeit, in welcher der Güterkraftverkehr außerhalb einer Nahzone von 50 Kilometern durch Konzessionierung und durch Kontingentierung sowie durch Preisvorschriften stark reglementiert war. Die Unterscheidung zwischen Nah- und Fernverkehr zog den Fernfahrerbegriff nach sich. Mit der Liberalisierung des Güterkraftverkehrs ab 1998, wodurch die Beschränkungen für den Fernverkehr weggefallen sind, ist die Bezeichnung Fernfahrer im Grunde obsolet, dennoch ist sie noch sehr verbreitet.
In dem Begriff leben die Fernfahrermythen von Freiheit und Weite fort. Neben dem Wort Fernfahrer halten sich auch die Synonyme „Kapitän der Landstraße“, Trucker, Driver, Chauffeur. Die offizielle Berufsbezeichnung für den Fernfahrer ist Berufskraftfahrer (BKF).Ein Fernfahrer für schwere Lastkraftwagen benötigt eine besondere Fahrerlaubnis und, wenn er kennzeichnungspflichtige Transporte mit gefährlichen Stoffen durchführt, auch eine ADR-Bescheinigung. Er muss ferner eine Fahrerkarte mit sich führen, auf der mittels eines Kontrollgerätes (digitaler Tachograph) Geschwindigkeiten, Lenkzeiten und andere Daten erfasst werden.