Urlaubsfreuden!
Tom am 02. July 2022
Urlaub ist die Zeit, die ein arbeitsfähiger Arbeitnehmer, Beamter oder auch Selbständiger von seinem Arbeitsplatz berechtigt fernbleibt, obwohl nach Tages- und Wochenzeit eigentlich Arbeitsleistungen zu erbringen wären. Die beiden erstgenannten Personengruppen benötigen hierfür die Genehmigung ihres Arbeitgebers bzw. Dienstherrn; dieser kann den Urlaub unter Fortzahlung wie unter Wegfall der Bezüge gewähren. Meist ist mit »Urlaub« der Erholungsurlaub gemeint. Weitere Formen etwa sind der Sonderurlaub oder der Bildungsurlaub.
In Deutschland und Österreich bezeichnet »Urlaub« die Tage, an denen eine Person mit Genehmigung des Dienstherren der Arbeit fernbleibt. Als Ferien hingegen werden Zeiträume bezeichnet, in denen eine Einrichtung vollständig schließt (Schulferien, Betriebsferien, Semesterferien usw.). Umgangssprachlich wird auch bei Selbständigen von Urlaub gesprochen, wenn diese zur Erholung einige Tage oder Wochen ihrer Arbeit fernbleiben.
Urlaub ist die Zeit, die ein arbeitsfähiger Arbeitnehmer, Beamter oder auch Selbständiger von seinem Arbeitsplatz berechtigt fernbleibt, obwohl nach Tages- und Wochenzeit eigentlich Arbeitsleistungen zu erbringen wären. Die beiden erstgenannten Personengruppen benötigen hierfür die Genehmigung ihres Arbeitgebers bzw. Dienstherrn; dieser kann den Urlaub unter Fortzahlung wie unter Wegfall der Bezüge gewähren. Meist ist mit »Urlaub« der Erholungsurlaub gemeint. Weitere Formen etwa sind der Sonderurlaub oder der Bildungsurlaub.
In Deutschland und Österreich bezeichnet »Urlaub« die Tage, an denen eine Person mit Genehmigung des Dienstherren der Arbeit fernbleibt. Als Ferien hingegen werden Zeiträume bezeichnet, in denen eine Einrichtung vollständig schließt (Schulferien, Betriebsferien, Semesterferien usw.). Umgangssprachlich wird auch bei Selbständigen von Urlaub gesprochen, wenn diese zur Erholung einige Tage oder Wochen ihrer Arbeit fernbleiben.
Urlaub ist die Zeit, die ein arbeitsfähiger Arbeitnehmer, Beamter oder auch Selbständiger von seinem Arbeitsplatz berechtigt fernbleibt, obwohl nach Tages- und Wochenzeit eigentlich Arbeitsleistungen zu erbringen wären. Die beiden erstgenannten Personengruppen benötigen hierfür die Genehmigung ihres Arbeitgebers bzw. Dienstherrn; dieser kann den Urlaub unter Fortzahlung wie unter Wegfall der Bezüge gewähren. Meist ist mit »Urlaub« der Erholungsurlaub gemeint. Weitere Formen etwa sind der Sonderurlaub oder der Bildungsurlaub.
In Deutschland und Österreich bezeichnet »Urlaub« die Tage, an denen eine Person mit Genehmigung des Dienstherren der Arbeit fernbleibt. Als Ferien hingegen werden Zeiträume bezeichnet, in denen eine Einrichtung vollständig schließt (Schulferien, Betriebsferien, Semesterferien usw.). Umgangssprachlich wird auch bei Selbständigen von Urlaub gesprochen, wenn diese zur Erholung einige Tage oder Wochen ihrer Arbeit fernbleiben.
Urlaub ist die Zeit, die ein arbeitsfähiger Arbeitnehmer, Beamter oder auch Selbständiger von seinem Arbeitsplatz berechtigt fernbleibt, obwohl nach Tages- und Wochenzeit eigentlich Arbeitsleistungen zu erbringen wären. Die beiden erstgenannten Personengruppen benötigen hierfür die Genehmigung ihres Arbeitgebers bzw. Dienstherrn; dieser kann den Urlaub unter Fortzahlung wie unter Wegfall der Bezüge gewähren. Meist ist mit »Urlaub« der Erholungsurlaub gemeint. Weitere Formen etwa sind der Sonderurlaub oder der Bildungsurlaub.
In Deutschland und Österreich bezeichnet »Urlaub« die Tage, an denen eine Person mit Genehmigung des Dienstherren der Arbeit fernbleibt. Als Ferien hingegen werden Zeiträume bezeichnet, in denen eine Einrichtung vollständig schließt (Schulferien, Betriebsferien, Semesterferien usw.). Umgangssprachlich wird auch bei Selbständigen von Urlaub gesprochen, wenn diese zur Erholung einige Tage oder Wochen ihrer Arbeit fernbleiben.