"Sonderurlaub"

Sonderurlaub ist eine Form des Urlaubs, der für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit aus in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen gewährt wird. Sonderurlaub dauert in der Regel nur wenige Tage und wird als Ausnahme von dem arbeitsrechtlichen Grundsatz Ohne Arbeit kein Lohn nur dann vergütet, wenn es dafür im Einzelfall eine Anspruchsgrundlage gibt. Urlaub nach dem Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (BUrlG) wird zu Erholungszwecken gewährt und beträgt jährlich mindestens 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche (§ 3 BUrlG).
Bildungsurlaub unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts wird in vielen Bundesländern aufgrund spezieller Weiterbildungsgesetze gewährt. Nach Landesrecht ist auch ein bezahltes sog. Sabbatical möglich, das der Ermäßigung der individuellen Arbeitszeit im unregelmäßigen Umfang bis zur völligen Freistellung dient.
Sonderurlaub ist eine Form des Urlaubs, der für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit aus in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen gewährt wird. Sonderurlaub dauert in der Regel nur wenige Tage und wird als Ausnahme von dem arbeitsrechtlichen Grundsatz Ohne Arbeit kein Lohn nur dann vergütet, wenn es dafür im Einzelfall eine Anspruchsgrundlage gibt. Urlaub nach dem Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (BUrlG) wird zu Erholungszwecken gewährt und beträgt jährlich mindestens 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche (§ 3 BUrlG).
Bildungsurlaub unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts wird in vielen Bundesländern aufgrund spezieller Weiterbildungsgesetze gewährt. Nach Landesrecht ist auch ein bezahltes sog. Sabbatical möglich, das der Ermäßigung der individuellen Arbeitszeit im unregelmäßigen Umfang bis zur völligen Freistellung dient.
Sonderurlaub ist eine Form des Urlaubs, der für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit aus in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen gewährt wird. Sonderurlaub dauert in der Regel nur wenige Tage und wird als Ausnahme von dem arbeitsrechtlichen Grundsatz Ohne Arbeit kein Lohn nur dann vergütet, wenn es dafür im Einzelfall eine Anspruchsgrundlage gibt. Urlaub nach dem Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (BUrlG) wird zu Erholungszwecken gewährt und beträgt jährlich mindestens 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche (§ 3 BUrlG).
Bildungsurlaub unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts wird in vielen Bundesländern aufgrund spezieller Weiterbildungsgesetze gewährt. Nach Landesrecht ist auch ein bezahltes sog. Sabbatical möglich, das der Ermäßigung der individuellen Arbeitszeit im unregelmäßigen Umfang bis zur völligen Freistellung dient.
Sonderurlaub ist eine Form des Urlaubs, der für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit aus in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen gewährt wird. Sonderurlaub dauert in der Regel nur wenige Tage und wird als Ausnahme von dem arbeitsrechtlichen Grundsatz Ohne Arbeit kein Lohn nur dann vergütet, wenn es dafür im Einzelfall eine Anspruchsgrundlage gibt. Urlaub nach dem Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (BUrlG) wird zu Erholungszwecken gewährt und beträgt jährlich mindestens 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche (§ 3 BUrlG).
Bildungsurlaub unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts wird in vielen Bundesländern aufgrund spezieller Weiterbildungsgesetze gewährt. Nach Landesrecht ist auch ein bezahltes sog. Sabbatical möglich, das der Ermäßigung der individuellen Arbeitszeit im unregelmäßigen Umfang bis zur völligen Freistellung dient.

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