Rentenantrag...
Marc am 17. September 2022
Die Rente wegen Alters (Altersrente) ist in Deutschland neben der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und der Rente wegen Todes eine Rentenleistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Anspruchsvoraussetzung für eine Altersrente ist das Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze, der Ablauf einer bestimmten Mindestversicherungszeit (Wartezeit) und die Erfüllung der unterschiedlich ausgestalteten versicherungsrechtlichen und
persönlichen Voraussetzungen. Historisch geht die Altersrente auf das „Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung“ für Arbeiter vom 22. Juni 1889 für das Deutsche Reich zurück.Es besteht Anspruch auf Regelaltersrente, wenn der Rentenversicherte die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat (§ 35 SGB VI). Die Regelaltersgrenze wird schrittweise von 65 auf 67 Jahre erhöht und beträgt zurzeit (für 1956 Geborene, die 2021/22 in Rente gehen) 65 Jahre und 10 Monate.
Die Rente wegen Alters (Altersrente) ist in Deutschland neben der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und der Rente wegen Todes eine Rentenleistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Anspruchsvoraussetzung für eine Altersrente ist das Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze, der Ablauf einer bestimmten Mindestversicherungszeit (Wartezeit) und die Erfüllung der unterschiedlich ausgestalteten versicherungsrechtlichen und
persönlichen Voraussetzungen. Historisch geht die Altersrente auf das „Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung“ für Arbeiter vom 22. Juni 1889 für das Deutsche Reich zurück.Es besteht Anspruch auf Regelaltersrente, wenn der Rentenversicherte die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat (§ 35 SGB VI). Die Regelaltersgrenze wird schrittweise von 65 auf 67 Jahre erhöht und beträgt zurzeit (für 1956 Geborene, die 2021/22 in Rente gehen) 65 Jahre und 10 Monate.
Die Rente wegen Alters (Altersrente) ist in Deutschland neben der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und der Rente wegen Todes eine Rentenleistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Anspruchsvoraussetzung für eine Altersrente ist das Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze, der Ablauf einer bestimmten Mindestversicherungszeit (Wartezeit) und die Erfüllung der unterschiedlich ausgestalteten versicherungsrechtlichen und
persönlichen Voraussetzungen. Historisch geht die Altersrente auf das „Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung“ für Arbeiter vom 22. Juni 1889 für das Deutsche Reich zurück.Es besteht Anspruch auf Regelaltersrente, wenn der Rentenversicherte die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat (§ 35 SGB VI). Die Regelaltersgrenze wird schrittweise von 65 auf 67 Jahre erhöht und beträgt zurzeit (für 1956 Geborene, die 2021/22 in Rente gehen) 65 Jahre und 10 Monate.
Die Rente wegen Alters (Altersrente) ist in Deutschland neben der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und der Rente wegen Todes eine Rentenleistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Anspruchsvoraussetzung für eine Altersrente ist das Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze, der Ablauf einer bestimmten Mindestversicherungszeit (Wartezeit) und die Erfüllung der unterschiedlich ausgestalteten versicherungsrechtlichen und
persönlichen Voraussetzungen. Historisch geht die Altersrente auf das „Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung“ für Arbeiter vom 22. Juni 1889 für das Deutsche Reich zurück.Es besteht Anspruch auf Regelaltersrente, wenn der Rentenversicherte die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat (§ 35 SGB VI). Die Regelaltersgrenze wird schrittweise von 65 auf 67 Jahre erhöht und beträgt zurzeit (für 1956 Geborene, die 2021/22 in Rente gehen) 65 Jahre und 10 Monate.