Partnerschaft bezeichnet unter anderem eine gleichzeitig sexuelle und soziale Gemeinschaft zwischen zwei Menschen (Zweierbeziehung). Als Oberbegriff bezeichnet Partnerschaft seit den 1970er-Jahren alle auf Dauer angelegten sexuellen Beziehungen, ohne Ansehen der Rechtsform der Beziehung und ohne Ansehen der sexuellen Orientierung oder der Haushalts- und Wohnverhältnisse der Beteiligten. Der Begriff „Partnerschaft“ kann also umfassen:
• Ehen, eingetragene Partnerschaften, eheähnliche Gemeinschaften („wilde Ehen“) und feste Liebesbeziehungen• gleichgeschlechtliche und gemischtgeschlechtliche Gemeinschaften• Lebensgemeinschaften, Beziehungen von Paaren ohne gemeinsamen Haushalt, Fernbeziehungen