18 - Pünktlich wieder an Bord
Kreuzfahrten bieten neben Entspannung an Bord auch die Möglichkeit, Landgänge zu unternehmen und fremde Orte zu erkunden. Diese Freizeitgestaltung ist für Crewmitglieder, die sich nicht im Dienst befinden, grundsätzlich möglich. Allerdings ist dabei äußerste Vorsicht geboten: Wer zur Abfahrtszeit des Schiffes nicht wieder an Bord ist, wird zurückgelassen und muss die Konsequenzen selbst tragen. In einem solchen Fall übernimmt weder das Schiff noch die Reederei Verantwortung für das Crewmitglied.
Der Grund liegt in den hohen Kosten und empfindlichen Strafen, die Reedereien bei einer Verlängerung der Liegezeit im Hafen drohen. Um diese Kosten, die schnell mehrere hunderttausend Euro betragen können, zu vermeiden, wird im Zweifelsfall lieber auf das Crewmitglied verzichtet. Diese Regelung ist in den meisten Fällen sogar im Heuervertrag festgehalten und schriftlich vereinbart. Crewmitglieder sollten sich dieser Tatsache bewusst sein und ihre Landgänge daher sorgfältig planen. Es empfiehlt sich, ausreichend Pufferzeit für die Rückfahrt zum Schiff einzuplanen und etwaige Verzögerungen durch unerwartete Ereignisse zu berücksichtigen.