Mutter bezeichnet den weiblichen Elternteil einer Person. Die Mutterschaft wird in drei Aspekten unterschieden – biologische, rechtliche und soziale Elternschaft: Im biologischen Sinne ist Mutter, wer die Eizelle beigetragen hat, aus der der Embryo entstanden ist. Da die moderne Reproduktionsmedizin es möglich macht, Eizellen und Embryonen zu übertragen, kommt es vor, dass an ein und derselben Schwangerschaft mehrere Frauen beteiligt sind. Wer im rechtlichen Sinne als Mutter gilt, hängt von den Gesetzen der jeweiligen Gesellschaft ab.
In Deutschland, wo Leihmutterschaft politisch nicht erwünscht ist, bestimmt der im Juli 1998 neu gefasste § 1591 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB): „Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.“ Im sozialen und psychologischen Sinne ist Mutter, wer einem Kind Mutterliebe entgegenbringt und damit die Grundlage dafür schafft, dass das Kind seine (meist) erste emotionale Bindung an einen anderen Menschen herstellen kann. Damit verbunden ist in der Regel die Pflege und Erziehung des Kindes, häufig auch Verantwortung für die Ausbildung.