Urlaub ist die Zeit, die ein arbeitsfähiger Arbeitnehmer, Beamter oder auch Selbständiger von seinem Arbeitsplatz berechtigt fernbleibt, obwohl nach Tages- und Wochenzeit eigentlich Arbeitsleistungen zu erbringen wären. In Deutschland und Österreich bezeichnet »Urlaub« die Tage, an denen eine Person mit Genehmigung des Dienstherren der Arbeit fernbleibt. Als Ferien hingegen werden Zeiträume bezeichnet, in denen eine Einrichtung vollständig schließt (Schulferien, Betriebsferien, Semesterferien usw.).
Umgangssprachlich wird auch bei Selbständigen von Urlaub gesprochen, wenn diese zur Erholung einige Tage oder Wochen ihrer Arbeit fernbleiben. Mit »Urlaub« kann auch eine Erholungsreise gemeint sein (»in Urlaub fahren«), auch bei Personen, die hierzu keinen Urlaub nehmen müssen, wie Ruheständler oder Selbständige.In der Schweiz werden sowohl die Schulferien als auch der Erholungsurlaub als »Ferien« bezeichnet; der Begriff »Urlaub« ist hierfür ungebräuchlich.