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Die Entwicklung der medizinischen Wissenschaft in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts mit der verbindlichen akademischen Ausbildung der Ärzte sowie der zunehmend selbstverständlicher werdenden Gepflogenheit in der Bevölkerung, im Krankheitsfall ärztlichen Rat hinzuzuziehen, führten zu einer immer größer werdenden Bedeutung des ärztlichen Standes, ohne dass staatliche Regelungen mit dieser Entwicklung Schritt hielten.
1852 war in Preußen der Einheitsstand „prakt. Arzt“ mit akademischer Ausbildung und staatlicher Approbation geschaffen worden. Hieraus hatten sich für die wirtschaftliche Sicherung und das Ansehen des ärztlichen Berufes jedoch keine Fortschritte ergeben, da Scharlatane und selbsternannte Wunderheiler weiterhin unbeeinträchtigt ihr Unwesen treiben konnten. Preußische Ärzte waren disziplinarrechtlich Beamten gleichgestellt.
Die Entwicklung der medizinischen Wissenschaft in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts mit der verbindlichen akademischen Ausbildung der Ärzte sowie der zunehmend selbstverständlicher werdenden Gepflogenheit in der Bevölkerung, im Krankheitsfall ärztlichen Rat hinzuzuziehen, führten zu einer immer größer werdenden Bedeutung des ärztlichen Standes, ohne dass staatliche Regelungen mit dieser Entwicklung Schritt hielten.
1852 war in Preußen der Einheitsstand „prakt. Arzt“ mit akademischer Ausbildung und staatlicher Approbation geschaffen worden. Hieraus hatten sich für die wirtschaftliche Sicherung und das Ansehen des ärztlichen Berufes jedoch keine Fortschritte ergeben, da Scharlatane und selbsternannte Wunderheiler weiterhin unbeeinträchtigt ihr Unwesen treiben konnten. Preußische Ärzte waren disziplinarrechtlich Beamten gleichgestellt.
Die Entwicklung der medizinischen Wissenschaft in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts mit der verbindlichen akademischen Ausbildung der Ärzte sowie der zunehmend selbstverständlicher werdenden Gepflogenheit in der Bevölkerung, im Krankheitsfall ärztlichen Rat hinzuzuziehen, führten zu einer immer größer werdenden Bedeutung des ärztlichen Standes, ohne dass staatliche Regelungen mit dieser Entwicklung Schritt hielten.
1852 war in Preußen der Einheitsstand „prakt. Arzt“ mit akademischer Ausbildung und staatlicher Approbation geschaffen worden. Hieraus hatten sich für die wirtschaftliche Sicherung und das Ansehen des ärztlichen Berufes jedoch keine Fortschritte ergeben, da Scharlatane und selbsternannte Wunderheiler weiterhin unbeeinträchtigt ihr Unwesen treiben konnten. Preußische Ärzte waren disziplinarrechtlich Beamten gleichgestellt.
Die Entwicklung der medizinischen Wissenschaft in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts mit der verbindlichen akademischen Ausbildung der Ärzte sowie der zunehmend selbstverständlicher werdenden Gepflogenheit in der Bevölkerung, im Krankheitsfall ärztlichen Rat hinzuzuziehen, führten zu einer immer größer werdenden Bedeutung des ärztlichen Standes, ohne dass staatliche Regelungen mit dieser Entwicklung Schritt hielten.
1852 war in Preußen der Einheitsstand „prakt. Arzt“ mit akademischer Ausbildung und staatlicher Approbation geschaffen worden. Hieraus hatten sich für die wirtschaftliche Sicherung und das Ansehen des ärztlichen Berufes jedoch keine Fortschritte ergeben, da Scharlatane und selbsternannte Wunderheiler weiterhin unbeeinträchtigt ihr Unwesen treiben konnten. Preußische Ärzte waren disziplinarrechtlich Beamten gleichgestellt.

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