Ein Führerscheinneuling!

Begleitetes Fahren mit 17 (BF17)Prüfungsbescheinigung beim begleiteten Fahren mit 17Das Modell des begleiteten Fahrens (BF17, Führerschein mit 17) hat sich in Deutschland durchgesetzt und wird gut angenommen. Damit wird einem Trend entsprochen, der auch in anderen Ländern festzustellen ist: Senkung des Einstiegsalters zum Führerschein unter geschützten Rahmenbedingungen (Beispiel USA: Einstiegsalter 15 Jahre, sieben Monate in den meisten Bundesstaaten; Beispiel Österreich: L17-Ausbildung). Das Ziel ist, die hohe Unfallquote gerade bei Fahranfängern zu senken, die noch nicht über die notwendige Erfahrung, wohl aber über ein hohes Maß an Risikobereitschaft verfügen.
Das Begleitete Fahren mit 17 ist in den § 48a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und § 6e Straßenverkehrsgesetz (StVG) verankert. Die Umsetzung in allen Bundesländern innerhalb von zwei Jahren zeigt, dass es seitens der Politik als Erfolg versprechendes Modell gesehen wird, um den Mobilitätsbedürfnissen der Jugendlichen und den Sicherheitsbedürfnissen der Allgemeinheit entgegenzukommen. Als letztes Bundesland hat Baden-Württemberg seit dem 1. Januar 2008 das begleitete Fahren mit 17 übernommen
Begleitetes Fahren mit 17 (BF17)Prüfungsbescheinigung beim begleiteten Fahren mit 17Das Modell des begleiteten Fahrens (BF17, Führerschein mit 17) hat sich in Deutschland durchgesetzt und wird gut angenommen. Damit wird einem Trend entsprochen, der auch in anderen Ländern festzustellen ist: Senkung des Einstiegsalters zum Führerschein unter geschützten Rahmenbedingungen (Beispiel USA: Einstiegsalter 15 Jahre, sieben Monate in den meisten Bundesstaaten; Beispiel Österreich: L17-Ausbildung). Das Ziel ist, die hohe Unfallquote gerade bei Fahranfängern zu senken, die noch nicht über die notwendige Erfahrung, wohl aber über ein hohes Maß an Risikobereitschaft verfügen.
Das Begleitete Fahren mit 17 ist in den § 48a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und § 6e Straßenverkehrsgesetz (StVG) verankert. Die Umsetzung in allen Bundesländern innerhalb von zwei Jahren zeigt, dass es seitens der Politik als Erfolg versprechendes Modell gesehen wird, um den Mobilitätsbedürfnissen der Jugendlichen und den Sicherheitsbedürfnissen der Allgemeinheit entgegenzukommen. Als letztes Bundesland hat Baden-Württemberg seit dem 1. Januar 2008 das begleitete Fahren mit 17 übernommen
Begleitetes Fahren mit 17 (BF17)Prüfungsbescheinigung beim begleiteten Fahren mit 17Das Modell des begleiteten Fahrens (BF17, Führerschein mit 17) hat sich in Deutschland durchgesetzt und wird gut angenommen. Damit wird einem Trend entsprochen, der auch in anderen Ländern festzustellen ist: Senkung des Einstiegsalters zum Führerschein unter geschützten Rahmenbedingungen (Beispiel USA: Einstiegsalter 15 Jahre, sieben Monate in den meisten Bundesstaaten; Beispiel Österreich: L17-Ausbildung). Das Ziel ist, die hohe Unfallquote gerade bei Fahranfängern zu senken, die noch nicht über die notwendige Erfahrung, wohl aber über ein hohes Maß an Risikobereitschaft verfügen.
Das Begleitete Fahren mit 17 ist in den § 48a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und § 6e Straßenverkehrsgesetz (StVG) verankert. Die Umsetzung in allen Bundesländern innerhalb von zwei Jahren zeigt, dass es seitens der Politik als Erfolg versprechendes Modell gesehen wird, um den Mobilitätsbedürfnissen der Jugendlichen und den Sicherheitsbedürfnissen der Allgemeinheit entgegenzukommen. Als letztes Bundesland hat Baden-Württemberg seit dem 1. Januar 2008 das begleitete Fahren mit 17 übernommen
Begleitetes Fahren mit 17 (BF17)Prüfungsbescheinigung beim begleiteten Fahren mit 17Das Modell des begleiteten Fahrens (BF17, Führerschein mit 17) hat sich in Deutschland durchgesetzt und wird gut angenommen. Damit wird einem Trend entsprochen, der auch in anderen Ländern festzustellen ist: Senkung des Einstiegsalters zum Führerschein unter geschützten Rahmenbedingungen (Beispiel USA: Einstiegsalter 15 Jahre, sieben Monate in den meisten Bundesstaaten; Beispiel Österreich: L17-Ausbildung). Das Ziel ist, die hohe Unfallquote gerade bei Fahranfängern zu senken, die noch nicht über die notwendige Erfahrung, wohl aber über ein hohes Maß an Risikobereitschaft verfügen.
Das Begleitete Fahren mit 17 ist in den § 48a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und § 6e Straßenverkehrsgesetz (StVG) verankert. Die Umsetzung in allen Bundesländern innerhalb von zwei Jahren zeigt, dass es seitens der Politik als Erfolg versprechendes Modell gesehen wird, um den Mobilitätsbedürfnissen der Jugendlichen und den Sicherheitsbedürfnissen der Allgemeinheit entgegenzukommen. Als letztes Bundesland hat Baden-Württemberg seit dem 1. Januar 2008 das begleitete Fahren mit 17 übernommen
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