Name 2: Lucifer


Auch der Name Lucifer ist in Deutschland aus ähnlichen Gründen von der Namenswahl ausgeschlossen. Ein Paar aus Kassel versuchte vor einiger Zeit vergeblich, diesen Namen beim Standesamt durchzusetzen. Obwohl Lucifer im Gegensatz zu Namen wie Satan oder Beelzebub die positive Bedeutung des „Lichtträgers“ hat, konnten die Eltern ihn aufgrund der strengen Namensvorschriften nicht für ihr Kind wählen. Diese Vorschriften sollen sicherstellen, dass Kinder nicht unter Namen leiden, die als anstößig oder problematisch angesehen werden.

Die Eltern hatten möglicherweise eine tiefere symbolische Bedeutung im Sinn, doch die restriktiven Regelungen in Deutschland lassen solche Namen nicht zu. Der Staat legt großen Wert darauf, das Wohl des Kindes zu schützen, und verbietet daher die Verwendung von Namen, die als gesellschaftlich untragbar oder belastend betrachtet werden könnten. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass Kinder ohne Vorbelastung durch ihren Namen aufwachsen können.