Eine Bank ist ein Kreditinstitut, das entgeltliche Dienstleistungen für den Zahlungs-, Kredit- und Kapitalverkehr anbietet. Je nach Typ betreibt eine Bank Kreditgeschäft, Spareinlagenverwaltung (Passivgeschäft), Verwahrung von und Handel mit Wertpapieren. Im Falle einer Universalbank werden alle Geschäftsbereiche abgedeckt. In Deutschland ist ein Kreditinstitut in § 1 Kreditwesengesetz (KWG) gesetzlich definiert als ein kaufmännisches Unternehmen, das Bankgeschäfte betreibt. Die Bezeichnung „Bank“ dürfen nach § 39 KWG nur Unternehmen führen, die eine Banklizenz besitzen. Die Gesamtheit aller Kreditinstitute sowie die gesetzlichen Regelungen dazu bezeichnet man als Bankwesen.
Das Wort Bank im Sinne von Geldbank bzw. Kreditinstitut ist etymologisch identisch mit Bank im älteren und eigentlichen Wortsinne „Sitzmöbel für mehrere Personen.“ Dieses germanische Wort (gemeingerm. *banko > ahd. und mhd. bank; altenglisch benc, neuenglisch bench usw.) gelangte schon zur Zeit der Völkerwanderung in die in Italien und der Galloromania gesprochenen vulgärlateinischen (bancum) bzw. romanischen Dialekte.