Der Tourismus umfasst heute nicht nur grenzüberschreitende Reisen, sondern auch den Binnentourismus. Touristische Reisen dienen sowohl der Erholung und Entspannung (Erholungsurlaub) als auch der Bildung (Bildungsurlaub, Kulturtourismus) und Wellness. Darüber hinaus werden auch Dienst- und Geschäftsreisen von der Reisebranche als Tourismus angesehen, deren Zweck weitgehend zur Arbeitszeit zu zählen ist.
Deshalb findet Tourismus nicht nur in der Freizeit (Urlaub) der Touristen statt. Auch die „United Nations Conference on International Travel and Tourism“ fasste 1963 für statistische Zwecke „Geschäft“ und „Konferenz“ zum Tourismus. Bedingung war ein mindestens 24 Stunden dauernder Aufenthalt in der Destination, unterhalb von 24 Stunden hießen die Reisen „Ausflug“. Beiden gemeinsam ist, dass die temporäre Reise mit einer Rückfahrt in das Herkunftsland enden muss.